Lärmimmissionen bei Windkraftanlagen
Infraschallbewertung

Stefan Gombots, Christian Holzleithner, Günther Achs, Thomas Tietze (alle FCP Fritsch, Chiari & Partner ZT GmbH)

Bei der Realisierung von Windparkprojekten werden häufig Befürchtungen von betroffenen Bürger_innen geäußert, dass der von Windkraftanlagen ausgehende Infraschall gesundheitsgefährdend sei. Dabei versteht man unter Infraschall Schallwellen mit Frequenzen die kleiner als 20 Hz sind und somit unter der Hörschwelle des Menschen liegen.

BeispielWindpark
Windpark mit mehr als 50 Windenergieanlagen unterschiedlichen Typs (Leistungsspektrum 0,6 bis 5.7 MW) © FCP Fritsch, Chiari & Partner ZT GmbH
Bewertungskurven
Bewertungskurven ©FCP Fritsch, Chiari & Partner ZT GmbH

Infraschall kann aber dennoch wahrgenommen (oder „gefühlt“) werden. In aller Regel nicht mehr als tonales Schallereignis, sondern zum Beispiel als pulsierendes Gefühl, Druck auf den Ohren oder der Brust. Aufgrund seiner großen Wellenlänge wird Infraschall kaum von der Luft oder dem Boden gedämpft und auch nicht durch Hindernisse, wie Schutzwälle oder Gebäude, abgeschirmt – er breitet sich nahezu verlustfrei aus. Da eine Bewertung der Infraschallimmissionen bei Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen oftmals von den Anrainern eingefordert wird, werden die in der Literatur bekannten Phänomene der Infraschallausbreitung vorgestellt.

Zudem wird im vorliegenden Beitrag eine Infraschallbewertung für einen generischen Windpark durchgeführt und die Immissionen dargelegt.